Wer die Beamtenlaufbahn einschlägt, muss früher oder später die Entscheidung für das ein oder andere Krankenversicherungssystem treffen. Beamte erhalten Beihilfe. Das ist eine anteilige Erstattung der Arztrechnung oder ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse für Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bundesland (Landesbeihilfe) bzw. nach dem Dienstherrn, das kann auch der Bund sein. In diesem Fall spricht man von Bundesbeihilfe, diese gilt z.B. für Bundesbeamte, wie Bundespolizei oder Zoll. Die Private Krankenversicherung bietet so genannte Beihilfeergänzungstarife an, die zum jeweiligen Prozentsatz der Beihilfe auf 100% ergänzen. Das bedeutet eine Arztrechnung wird zu einem Teil von der Privaten Krankenversicherung und zum anderen Teil von der Beihilfe erstattet. Was kompliziert anmutet ist in der Praxis ganz einfach. Die Rechnung wird zuerst an die Versicherung gesendet, diese kommt dann mit einem Vorerstattungsvermerk zurück und wird anschließend an die Beihilfestelle der zuständigen Beihilfestelle des Dienstherrn gesendet. Die Erstattung der Rechnung wird auf diese Weise durch zwei Gutschriften auf dem Girokonto des Versicherten gewährleistet. An dieser Prozedere sind die Vorteile schwer zu erkennen, jedoch ist die medizinische Versorgung die gleiche, wie bei einer Privaten Krankenvollversicherung und in vielen Fällen besser. Am Beispiel Zahnersatz soll diese Behauptung erläutert werden. Ein privat Versicherter Angestellter oder ein Selbständiger kann den Zahnersatz maximal bis 90% versichern. Der Beamte erhält durch die Beihilfe 100% Zahnersatz. Ein weiterer Vorteil bietet die Private Krankenversicherung für Beamte bei der Familienplanung. Die Beihilfe steigt mit der Anzahl der Kinder, somit werden die Beihilfetarife, der Versicherung, immer günstiger. Bei einem PKV Vergleich zu den Beihilfetarifen sollten Sie unbedingt auf Beihilfeergänzungstarife achten, diese gleichen Kürzungen der Beihilfestelle aus.